Verwalter sind künftig verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht aufzustellen (§ 28 Abs. 4 WEG-neu). Dieser muss eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten und die Darstellung der Instandhaltungsrückstellung. Der Vermögensbericht ist jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Das Wohnungseigentumsgesetz … Mehr lesen … Mehr lesen
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