In der Vergangenheit haben Wohnungseigentümer und Mieter meist nicht von den Regelungen in §35a EStG profitieren können. Eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften war nicht möglich, wenn für die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum ein gemeinsamer Auftrag vorlag. Seit … Mehr lesen … Mehr lesen
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