Wie auch in den vergangenen Jahren haben wir im neuen Win-Casa 2013 wieder die Wünsche unserer Kunden bestmöglichst berücksichtigt und umgesetzt. So ist es mit dem neuen Win-Casa 2013 möglich, mehrere Auswertungen auf einer WEG-Abrechnungen ausweisen zu lassen.

Ab dem 01. Februar 2014 tritt das einheitliche SEPA-Lastschriftverfahren in Kraft und ersetzt alle bisher üblichen Lastschrift- und Abbuchungsverfahren.

Ziel des SEPA-Lastschriftverfahrens ist es, in Zukunft ein einheitliches Zahlungsverfahren im EURO-Raum zu gewährleisten.  Damit folgt die SEPA-Einführung konsequent der Einführung des EURO als einheitliche Währung und der Einführung der SEPA-Überweisung.

Mit der neuen Zählerverwaltung in Win-Casa 2013  können Sie Zähler noch besser verwalten.

Es können jetzt beliebig viele Zähler pro Wohneinheit erfasst werden.

Egal ob Montageort, letzte Eichung oder Einbaudatum,  Win-Casa 2013 eröffnet Ihnen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, die einzelnen Daten der Heizung-,  Wasser- und Stromzähler in das Programm einzupflegen.  Auch wird es möglich sein, defekte- oder nicht mehr benötigte Zähler durch neue zu ersetzen, bzw. auszutauschen.

Per Urteil vom 17.02.2012 (VZR 251/10) hat der Bundesgerichtshof eine neue Regelung getroffen, die Heizkosten in der Jahresgesamtabrechnung bzw. Jahreseinzelabrechnung darzustellen. Hinweis: In Win-CASA entspricht die Jahresgesamtabrechnung der Hausabrechnung (ausgewertet nach Ist-Buchhaltung und Buchungsdatum) und die Jahreseinzelabrechnung entspricht der WEG-Abrechnung.

Hier ein einfaches Beispiel, um das BGH-Urteil besser verstehen zu können:
Im Jahr 2011 wurden Heizkosten (z.B. Öllieferung, Abschlagszahlungen) in Höhe von 5.000,00 EUR gebucht und nur 4.000,00 EUR tatsächlich von den Eigentümern verbraucht.

In dem Fenster “Festbeträge abrechnen“, das vor der WEG-Abrechnung und der Nebenkosten-Abrechnung erscheint, werden alle Ausgabekonten angezeigt, die nach Festbetrag oder Zähler umgelegt werden.

Warum ist hierbei die Spalte Verbrauch und Abrechnen bei Umlage über Festbetrag nicht immer identisch?
Zum Stichtag der Abrechnung ist der Kontostand eines Ausgabekontos, das per Festbetrag-Umlageschlüssel abgerechnet wird, normalerweise nicht gleich dem abzurechnenden Festbetrag.
Bitte geben Sie deshalb in der Spalte “Abrechnen“ die tatsächlich abzurechnenden Gesamtkosten im Brutto ein. Dieser Betrag wird dann anschließend in der Abrechnung umgelegt. Wenn Sie auch für gewerbliche Mieter oder Eigentümer abrechnen, prüfen Sie bitte auch den Ust.-Satz und ändern diesen gegebenenfalls ab. Hinweis: Sie können hierbei auch den Schalter “Ust. aus Buchhaltung berechnen” nutzen. Damit wird automatisch der richtige Ust.-Satz übernommen, sofern Sie mit Ust. gebucht haben.

Durch die Reform des WEG und die dort eingearbeitete Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft wurde eine Neufassung der Verwalterverträge nötig.

Verfasser ist der Münchner Rechtsanwalt Prof .Dr. Wolf-Rüdiger Bub, er gilt als Spezialist im Immobilienrecht und machte sich zudem einen Namen als Theoretiker und Praktiker innerhalb des gesamten Miet- und Wohneigentumsrechts. Dieses Jahr  wurde er mit dem Immo Star für sein Lebenswerk vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter geehrt.

In Win-CASA 2011 können Hausgelder und Rücklagen in den Wohnungsstammdaten der einzelnen Eigentümer getrennt voneinander eingegeben werden.

Die Trennung wurde aufgrund eines BGH-Urteils vorgenommen, welches fordert, dass in der Jahresabrechnung sowohl die geplanten als auch die tatsächlich bezahlten Rücklagen für jeden Eigentümer ausgewiesen werden müssen.

Da diese Möglichkeit in früheren Win-CASA Versionen nicht bestanden hat, verfügt Win-CASA 2011 über einen sogenannten Umbuchungsassistenten. Dieser kann wie folgt genutzt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli 2012, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nach Ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden kann.

In einer Eigentümerversammlung stimmten die Wohnungseigentümer mit Stimmzetteln über einen Beschlussantrag ab.
Die Beiratsvorsitzende öffnete die Stimmzettel und die Verwalterin trug die ihr mitgeteilten Ergebnisse in eine Excel-Tabelle ein.
Zwei Eigentümer, die zunächst mit Nein gestimmt hatten, forderten Ihre Stimmzettel zurück und änderten diese in eine Ja-Stimme und eine Enthaltung ab.
Anschließend verkündete die Verwalterin den Antrag als angenommen, die abgeänderten Stimmen waren hierfür ausschlaggebend.
Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die gegen den Antrag gestimmt hatten, erhoben daraufhin Anfechtungsklage.

Mit Erfolg!

Gemäß § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.

Damit waren die beiden Stimmen bereits mit der Abgabe des ausgefüllten Stimmzettels bei den von der Versammlungsleiterin betrauten Personen zugegangen und wirksam geworden.
Die abgegebenen Nein-Stimmen durften ab dem Zugang bei der Versammlungsleiterin nicht mehr widerrufen werden.
(BGH, Urteil v. 13.07.2012, Az. V ZR 254/11)

Verwalter, die das komplette Urteil lesen möchten, verwenden bitte folgenden Link:

juris.bundesgerichtshof.de

Eine häufig gestellte Frage zu Win-CASA betrifft die Eingabe der Mieter- bzw. Eigentümer-Vorauszahlungen und deren Auswirkung.

Dies wird in den Wohnungs-Stammdaten im Registerreiter ZAHLUNGEN vorgenommen, wobei zu beachten ist, dass rechts neben dem Betragsfeld auf den Schalter (“Taschenrechner-Symbol“) geklickt werden muss. Dadurch kann über den Plus-Schalter mindestens eine Position angelegt werden (Datum und Betrag). Auch Staffelmieten o.ä. können so sehr leicht und übersichtlich eingegeben und dargestellt werden.

Viele Fragen unserer Kunden betreffen das Thema Sonderumlage in Win-CASA. Eine Sonderumlage kann notwendig werden, wenn die im Wirtschaftsplan beschlossenen Vorauszahlungen der Rücklagen für die Deckung der tatsächlichen Kosten nicht ausreicht (z.B. eine Dachreparatur nach einem Sturmschaden).

Folgend wird Schritt für Schritt beschrieben, wie Sie in Win-CASA vorgehen müssen, um eine Sonderumlage zu buchen.