Das Institut für Wirtschaftsinformatik und neue Medien der Ludwig-Maximilians-Universität München hat im Frühjahr wieder eine Befragung professioneller Immobilienanbieter durchgeführt. Die Ergebnisse dieser ImmoStudie können im Detail auf 15 Seiten nachgelesen werden.
Das Wichtigste gibt es hier in Kurzform:

Nach starken Preiserhöhungen der etabilieren Immobilienportale wittern kleinere Anbieter ihre Chance. Grundsätzlich ist das nicht verkehrt, aber wer den Platzhirschen das Fürchten lernen will, muss ein gutes Angebot aufweisen.

Ob myimmoworld dazu in der Lage ist?

Das Immobilienportal Immoflexxx richtet sich sowohl an Mieter als auch Vermieter und ebenso an Käufer und an Verkäufer von Immobilien. Neben Objekten bietet es auch Service-Seiten zum Thema Immobilien an. Die Leistungen sollen aber nicht nur anonym über das Internet angeboten werden, sondern der Anbieter übernimmt auch klassische Maklertätigkeiten und vermittelt Finanzierungen.

immoflexxx Immobilien bei Immoflexxx suchen

Wie es um diese Versprechen in der Realität bestellt ist, soll ein kleiner Praxistest des Portals zeigen.

Bis zu drei Monatsmieten kann ein Vermieter beim Einzug als Kaution verlangen, um eine gewisse Sicherheit für Schäden zu bekommen, die der Mieter möglicherweise verursacht oder  nach seinem Auszug hinterlässt. Je nach Höhe der Monatsmiete kann das für den Mieter eine unüberwindbare Belastung sein. Für Mieter, die keine Schäden verursachen, handelt es sich zudem um teilweise brach liegendes Kapital, da die Verzinsung auf einem normalen Sparbuch eher bescheiden ist - auch wenn die Sparbücher ja derzeit wieder eine Renaissance erleben.

Wäsche waschen und Wäsche trocknen - das alles muss sein. Aber wo darf es sein? Das ist eine Frage, über die sich Mieter und Vermieter und auch Eigentümergemeinschaften nicht immer einig sind.

Standort der Waschmaschine

Die eigene Waschmaschine kann in der Wohnung in der Küche oder im Bad stehen. Sie kann aber auch in einem gemeinschaftlichen Waschraum ihren Platz finden. Der Vorteil von letzterem Standort wird meist darin gesehen, dass bei einem Wasserschaden keine Wohnungen betroffen sind, da sich der Waschraum im Keller befindet. Und der Lärm wird im Keller besser gekapselt als wenn es in jeder Wohnung brummt und schleudert. Für die Bewohner ist diese Lösung auch günstig, weil sie den Platz für die Waschmaschine in der Wohnung sparen. Dafür müssen sie allerdings erst mit der Wäsche durch das Haus laufen und nach der voraussichtlichen Waschzeit wieder in den Keller gehen, um die Wäsche aufzuhängen oder in den Trockner zu geben. Denn über die Entfernung kriegt man es ja nicht so leicht mit, wenn der letzte Schleudergang beendet ist.

Welche der Lösungen der Mieter bevorzugt, bleibt ihm überlassen. Denn der Vermieter kann hier keine Vorschriften machen. Dass die Waschmaschine in der Wohnung natürlich fachgerecht installiert sein muss, versteht sich von selbst. Ebenso, dass die Hausordnung in Bezug auf Ruhezeiten zu beachten ist.

Urteile dazu gibt es vom Amtsgericht Köln unter Az. 207 C 221/00 und vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main unter Az. 20 W 414/99.

Wäschetrocknen

Auch hier ist es dem Mieter oder den Eigentümern freigestellt, wo sie ihre Wäsche trocknen möchten. Ein Trockenraum muss nicht verwendet werden, und eine Verpflichtung dazu kann weder im Mietvertrag noch in die Hausordnung aufgenommen werden. So hat das Landesgericht Düsseldorf unter Az. 21 T 38/08 entschieden.
Das Trocknen auf dem Balkon ist natürlich zu bevorzugen. Aber auch drinnen lässt sich durchaus Wäsche trocknen, wenn man ausreichend lüftet.

Für große Teile, z.B. Bettwäsche ist ein Trockenraum zwar durchaus von Vorteil, aber auch der hat so seine Tücken. Es kann leicht passieren, dass man mit seinen nassen Sachen im Trockenraum steht, aber keinen freien Platz mehr auf den Leinen findet. Und aus Fairness gegenüber den anderen Bewohnern sollte man auch regelmöäßig schauen, ob die Wäsche schon trocken ist, um den Platz so schnell wie möglich wieder freigeben zu können.
Natürlich bietet so ein gemeinsamer Trockenraum auch Einblicke in den privaten Bereich. Ob jemand das T-Shirt mal an mir und mal auf der Wäscheleine sieht, ist gleich. Und ob die Nachbarn meine Handtücher kennen, wäre mir auch noch egal. Aber so dies und das ist vielleicht nicht für alle Augen bestimmt - auch wenn es natürlich die meiste Zeit anonym im Keller hängt.

Wie so oft hat halt alles so seine zwei Seiten. Die Entscheidung für eine der Seiten obliegt aber dem Mieter oder Eigentümer selber, und das ist sicher gut so.

Das liebe Geld wird immer wieder zum Zankapfel, wenn es in einem Mietverhältnis zu ungeplanten Kosten kommt, sei es durch Schäden oder Mieterwechsel. Aber es gibt ja kaum einen Fall, der nicht bereits durch ein Gericht entschieden worden wäre. Hier wieder eine Zusammenstellung derartiger Urteile:

Sie sind Hausverwalter und möchten Sie sich auf die Fragen Ihrer Eigentümer zur Energieeinsparverordnung vorbereiten? Tja, dann stehen Sie vor einer schwierigen Aufgabe. Meine Recherche im Internet hat mich letztendlich mehr verwirrt als sie genutzt hat.
Denn die Aussagen sind in vielerlei Hinsicht wiedersprüchlich. Das beginnt schon beim Inkrafttreten der neuen Version. Die einen berichten, sie gelte bereits seit Anfang April, die anderen prognostizieren das Inkrafttreten für den Herbst 2009.

Man kann ein Fax mit einem Faxgerät versenden und empfangen. Man muss aber nicht. Denn Faxen geht inzwischen auch über das Internet. Dazu braucht man lediglich einen Rechner und einen Internetzugang. Ob man über die Telefonleitung, das Fernsehkabel oder drahtlos ins Internet geht, ist dabei gleichgültig. Ein Vorteil des Internetfaxes ist also die Ortsunabhängigkeit, denn selbst von einem öffentlichen Rechner im Internet-Café kann man sein Fax versenden - vorausgesetzt, man erstellt den Text auch an diesem Rechner oder kann die zu faxende Datei von einer CD oder einem USB-Stick hochladen.

Je präsenter das Internet in der Arbeitswelt und im Alltag wird, desto größer werden auch die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Auch die Hausverwaltung kann das Internet sehr gut nutzen, um sich zu präsentieren und neue Kunden zu gewinnen. Aber das Internet ist nicht nur im Hinblick auf neue Kunden wichtig. Es kann vor allem auch für bestehende Kunden, d.h. die betreuten Eigentümergemeinschaften, nutzbringend verwendet werden.

Und wieder gibt es ein neues Angebot für Immobiliensuchende im Web: