Per Urteil vom 17.02.2012 (VZR 251/10) hat der Bundesgerichtshof eine neue Regelung getroffen, die Heizkosten in der Jahresgesamtabrechnung bzw. Jahreseinzelabrechnung darzustellen. Hinweis: In Win-CASA entspricht die Jahresgesamtabrechnung der Hausabrechnung (ausgewertet nach Ist-Buchhaltung und Buchungsdatum) und die Jahreseinzelabrechnung entspricht der WEG-Abrechnung. … Mehr lesen … Mehr lesen
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